1.
Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder
persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen
Ihnen und Reisebüro Mittelthurgau Retail ein Vertrag zustande,
sofern Ihre Buchung ein eigenes Reisebüro Mittelthurgau Retail-
Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen
handelt Reisebüro Mittelthurgau Retail lediglich als Vermittler
von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten
anderer Reiseveranstalter über Reisebüro Mittelthurgau Retail).
Dadurch entstehen für Sie und Reisebüro Mittelthurgau Retail
bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen
anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere
für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und
diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten
für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig
zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen,
empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in den jeweiligen
Katalogen unter den Titeln «Allgemeine Informationen von A–Z»
und «Das sollten Sie wissen/Zu beachten» genau zu studieren;
diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des
Vertrages zwischen Ihnen und Reisebüro Mittelthurgau Retail.
1.2 Für die Eigenprodukte von knecht reisen ag gelten spezielle
Vertrags- und Reisebedingungen, welche Sie nachfolgend als pdf-Dateien
zum Download finden:
- Ozeanien
- Südliches
Afrika
- Powder
Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen
1.3 Werden Ihnen durch ein Reisebüro Mittelthurgau Retail - Reisebüro
Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten
deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Reisebüro
Mittelthurgau Retail vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen
gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen
Fluggesellschaften. Reisebüro Mittelthurgau Retail ist in diesen
Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch
nicht auf die vorliegenden Reise - und Vertragsbedingungen berufen.
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Reisebüro Mittelthurgau
Retail und der Airline erst mit der Ticketausstellung zustande kommt.
Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung
zu Lasten des Buchenden.
1.4 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der
Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen
ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden
Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort
liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Zurück
zur Inhaltsübersicht 2.
Anmeldung / provisorische Reservierung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche
Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft
sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh
wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen
Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt Reisebüro Mittelthurgau
Retail – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre
provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne
entgegen. Leider können wir für Sonderaktionen keine provisorischen
Anmeldungen entgegen nehmen (weitere Ausnahmen werden bei Anmeldung
mitgeteilt).
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3. Reisepreis
und Zahlungsbedingungen
3.1. Reisebüro Mittelthurgau Retail respektiert die Allgemeine
Preisbekanntgabeverordnung. Aus technischen Gründen es ist jedoch
nicht immer möglich alle anfallenden Kosten von Beginn weg zu
kommunizieren. Sie werden Ihnen jedoch während des Buchungsablaufs
oder allerspätestens mit unserer Bestätigung mitgeteilt.
Details
zu der Preisbekanntgabeverordnung finden Sie hier.
3.2 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog
bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls
nicht speziell erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person
in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für
andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung,
sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der
Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
3.3 Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum
bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 3 Wochen.
Sofern Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit der Preisliste
hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für maximal 1
Woche (Städtereisen maximal vier Tage). Danach gelangen die Preise
der folgenden Saison zur Anwendung. Bei Baukastenarrangements sind
die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung). Die
in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes
vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs
in SFr. umgerechnet und belastet. 3.4 Bearbeitungs-
und Reservierungsgebühren
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Reisebüro Mittelthurgau
Retail neben den im Katalog erwähnten Preisen folgende, zusätzliche
Kostenanteile für die Reservierung/ Beratung gemäss den
Empfehlungen des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erhebt:
Auftragspauschale* pro Auftrag 50.– Last-Minute Angebote*,
Sonderangebote, Aktionen* nach Aufwand
Flugticket Bearbeitungsgebühr pro Ticket 50.–
Netto Flugticket Europa (Ticket-Service-Charge) pro Ticket 50.–
Netto Flugticket Interkontinental (Ticket-Service-Charge) pro Ticket
100.–
Netto Flugticket Businessklasse pro Ticket 210.–
Netto Flugticket Firstklasse pro Ticket 310.–
Zuschlag Papierticket (falls E-Ticket möglich) pro Ticket
je nach Airline 20.–
Abwicklung Deutschland pro Auftrag 200.–
Umbuchungen/Annullationen/Rückerstattungen pro Ticket nach
Aufwand
Flugrückbestätigungen pro Auftrag 10.–
Beschaffung Airline Bonustickets pro Ticket 50.–
(exkl. Airline Spesen)
Bahnbillette pro Ticket 10.–
Visa-Einholung zuzüglich offizielle Visum-Gebühr pro
Visum 40.–
Konzert + Theaterkarten, sportliche Veranstaltungen, zusätzlich
zum Aufschlag
der Kartenverkaufsstelle pro Reservation 40.–
Fähren zusätzlich zum Reederei-Anteil pro Reservation
40.–
Bahnreservation von Sitzplätzen,
Couchette und Schlafwagen pro Strecke 5.–
Mietwagen pro Reservation 50.–
Übersetzung Fahrausweis pro Ausweis 20.–
Hotelreservationen pro Reservation 50.–
Annullationen von Arrangements sowie Einzelleistungen nach Aufwand
Neuer Rechnungsausdruck bei Minderleistung pro Rechnung 20.–
Kreditkartenzahlungen (Regelung ab 1.4.06) 2% des Rechnungsbetrages,
jedoch min. 20.–
Reka-Checks 3.5% Betrag unbeschränkt
*Inkl. Kostenbeitrag für:
Produkte-Haftpflicht/Gesetzliche Kundengeldsicherung/Ombudsmann
der Schweizer Reisebranche
3.5 Zahlungsbedingungen
3.5.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich
des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle
verlangen, dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben.
3.5.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang
Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt
oder zugestellt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt,
die Reiseleistung zu annullieren und die entstandenen Kosten zu
verrechnen.
3.6 Preisänderungen
3.6.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle
müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen angegebenen
Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss
noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen),
- neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen
Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
3.6.2 Falls Reisebüro Mittelthurgau Retail die in den Katalogen
angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern
muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3
Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so
haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird
Ihnen Reisebüro Mittelthurgau Retail alle von Ihnen bereits
geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
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4. Rücktrittsbedingungen
/ Änderungen
Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich
erfolgen. Reisebüro Mittelthurgau Retail hält sich an
die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen
vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können
Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos
ändern. Bei einer Annullierung des Auftrags werden keine Annullierungsgebühren
fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss
Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt
werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen
in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
4.1 Bearbeitungsgebühren:
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für
Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen
des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) Bearbeitungsgebühren
je nach Aufwand. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die
Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung:
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus
einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung
gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr
noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben
(Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden
Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen
ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
- 30 –15 Tage vor Abreise 30%
- 14 – 8 Tage vor Abreise 50%
- 7 – 1 Tage vor Abreise 80%
- am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des
Veranstalters, welche sich je nach Arrangement stark unterscheiden.
Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog
aufgeführt. Wir informieren Sie über diese auf Anfrage
gerne.
4.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug
grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen
(Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir
empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In
einem solchen Fall können Umbuchungen bei den lokalen Vertretungen
oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche
Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen
können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden.
Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch
max. Fr. 200.– pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen.
Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung
von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten
Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung
der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel
ist nicht möglich.
4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Reisebüro
Mittelthurgau Retail grundsätzlich immer eine Ersatzperson
Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende
Voraussetzungen zu beachten:
- Änderungsgebühren: FR 100.-
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen
Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder
Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung,
was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein
oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse
(Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen entgegen.
- Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei
ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für
die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
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5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen
unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige
Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten
Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen,
Hotels usw.) eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement
mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen
der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir
weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne
angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
Als ebenso erfahrener Reisevermittler garantieren wir Ihnen eine
sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise
beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften,
Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) sowie eine fachmännische
Abwicklung Ihrer Reise.
5.2 Unsere Haftung
Reisebüro Mittelthurgau Retail entschädigt Sie für
den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen
oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt
von Kapitel 6 und 7), soweit es der lokalen Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine
gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden
Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den
zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren
Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen
oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso
haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere
Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser),
behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten,
für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen
sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale
Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich
an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in
einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher
Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse
körperliche Voraussetzungen erfordert. Reisebüro Mittelthurgau
Retail kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen,
die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung
übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
Reisebüro Mittelthurgau Retail übernimmt die Haftung für
den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung
während der Reise, sofern diese von Reisebüro Mittelthurgau
Retail oder einem von Reisebüro Mittelthurgau Retail beauftragten
Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall,
Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang
mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen
(Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus
den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen
ergeben. Eine weitergehende Haftung von Reisebüro Mittelthurgau
Retail ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.4.1 Informationen zu Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich
der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der
Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer
Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung
kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet
und ratifiziert haben. Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist,
gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer
Abkommens.
5.5 Sachschäden
Reisebüro Mittelthurgau Retail übernimmt die Haftung bei
Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit
Reisebüro Mittelthurgau Retail geschehen, falls der Reisebüro
Mittelthurgau Retail - Reiseleitung oder einem von Reisebüro
Mittelthurgau Retail beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur
Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren
Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache
Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit
Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn,
Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus
den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen
ergeben. Eine weitergehende Haftung von Reisebüro Mittelthurgau
Retail ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher
den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung der Kundengelder
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit
Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen
finden Sie unter www.garantiefonds.ch und www.srv.ch.
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6. Sie sind mit
Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Katalog versprochen
oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir
uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen
– um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder
Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen
haben, so müssen Sie diese unverzüglich der lokalen Reiseleitung
bzw. dem lokalen Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt
geben (Details dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen). Dies ist
eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung
Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den
meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre
Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet,
von der lokalen Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung
zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben,
sofern die lokale Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung
oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden
eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen
Haftung von Reisebüro Mittelthurgau Retail gegen Beleg ersetzt.
Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund
schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt
von der örtlichen Vertretung bzw. der lokalen Reiseleitung
oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung
darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese
sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die
örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der lokalen Reiseleitung
bzw. der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers
ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten
Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder
dem Reisebüro Mittelthurgau Retail - Hauptsitz in Winterthur
einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt
jeglicher Schadenersatzanspruch.
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7. Programmänderungen,
Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Reisebüro
Mittelthurgau Retail
7.1 Zum Teil basieren die ausgeschriebenen Reisen auf einer Mindestbeteiligung,
die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche
Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist der Veranstalter respektive
Reisebüro Mittelthurgau Retail berechtigt, diese bis spätestens
drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In
diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen
ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht
möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten
wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter respektive Reisebüro Mittelthurgau Retail
behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ,
Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist der Veranstalter
respektive Reisebüro Mittelthurgau Retail auch gezwungen, Ihre
Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten
liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden
Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten,
höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig-
und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels),
kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Reisebüro Mittelthurgau
Retail ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch
wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung
anzubieten.
7.3 Muss Reisebüro Mittelthurgau Retail eine von Ihnen bereits
bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur
ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von
Reisebüro Mittelthurgau Retail eine Rückvergütung.
Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter
Ziffer 3.6 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für
Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr
als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen
das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch
kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine
Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden
wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten.
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8. Vorzeitiger
Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen
oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich
zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Hingegen werden wir
allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung
gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen).
Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung,
die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene
Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen
etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden
Kosten aufkommt. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung
werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich
sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den
Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen
Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu
beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung
der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen
wird Ihnen Reisebüro Mittelthurgau Retail resp. Ihre Buchungsstelle
bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung
der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen
für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen
erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte
hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen
selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen
Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher
Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2 Reisebüro Mittelthurgau Retail kann keine Haftung übernehmen
für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder
nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie
allein verantwortlich.
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10. Flüge
Die Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs
sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer
Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie
bei allen Programmen, die Sie den Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse.
Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur
noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne,
Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit
den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen
Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen
unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender
ausgestellt werden, haftet Reisebüro Mittelthurgau Retail nicht
für die Mindestumsteigezeit!
10.1 Elektronisches Flugticket / E-Ticket
Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das so
genannte E-Ticket. Immer mehr Fluggesellschaften arbeiten nach dem
Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden
liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und
es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem
und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende
weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim
Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das
elektronische Ticket anbieten, stellt der Veranstalter respektive
Reisebüro Mittelthurgau Retail ausschliesslich E-Tickets aus.
Sollten Sie ein herkömmliches Flugticket wünschen, stellen
wir Ihnen gerne ein solches aus. Beachten Sie aber, dass viele Fluggesellschaften
für das herkömmliche Flugticket eine so genannte «Paperticket»-Gebühr
erheben.
10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt.
Für die USA und Kanada sind zwei Gepäckstücke mit
einem Maximalgewicht von je 23 kg zugelassen. Das Handgepäck
ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück
zwischen 5–10 kg mit einem Höchstmass von 115 cm beschränkt.
Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder
einer Filmkamera berechtigt. Für die detaillierten Informationen
zum Handgepäck für
klicken sie hier (PDF).
Es gibt jedoch Fluggesellschaften, die eigene Bestimmungen haben;
bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.
Auf den meisten Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck
und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung
und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten
Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad, etc.) vom Flughafen zum Hotel
und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder
grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund
ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen
Transportkosten werden an Ort einkassiert.
10.3 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der
Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum
erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst
verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für
die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate
usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen
auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere
akzeptiert.
10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter resp. das Reisebüro hat bei Verspätungen
grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen
oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw.
können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer
Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an das Bodenpersonal
der entsprechenden Fluggesellschaft. Falls zwischen der flugplanmässigen
Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger
als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet
werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation
Ihrer Rückreise zum Wohnort. Reisebüro Mittelthurgau Retail
ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen
entstandene Spesen.
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11. Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten
angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der
Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu
akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen
in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen
und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese
sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die
Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf
solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder
überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht
garantieren, dass Sie die in den Katalogen beschriebenen Sportarten
jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls
Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie
sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung
der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich
möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige
Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für
die Bearbeitung verrechnet Reisebüro Mittelthurgau Retail eine
Reservierungsgebühr von Fr. 40.–. Bestellte Tickets werden
nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können
nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Wichtig:
Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die
obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten
können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden.
Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten
Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
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13. Einzel-, Dreier-
und Viererzimmer
13.1 Einzelzimmer
Reisebüro Mittelthurgau Retail kann bei Rundreisen keine Garantie
für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer
nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender
Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar,
haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung
zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung
des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet Reisebüro
Mittelthurgau Retail für Sie als alleinreisende Person keinen
Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung,
was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist. Reisebüro
Mittelthurgau Retail macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen
die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben
Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht
immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen
in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über
verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende
von einigen Zimmerkategorien aus. In den Preislisten ersehen Sie
anhand der Ausschreibung «Einzel» oder «Zuschlag
Alleinbenützung», welche Zimmertypen für Alleinreisende
angefragt werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung,
können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben werden.
13.2 Dreier- und Viererzimmer USA und Kanada
Die Zimmer in den USA und in Kanada verfügen in der Regel über
zwei Grand Lits (Queen beds), die einer dritten und vierten Person
Platz bieten. Die Platzierung eines Zusatzbettes muss an Ort bezahlt
werden, ist aber nicht immer möglich und kann daher nicht garantiert
werden.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten
gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings
meist nicht den normalen Betten.
13.4 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten
Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.
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14. Datenschutz
Für Reisebüro Mittelthurgau Retail ist der Schutz der
Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit.
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung
stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie
zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Reisebüro
Mittelthurgau Retail oder Ihre Buchungsstelle behalten sich vor,
Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote
zu informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist, dass Sie
dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen
nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle
oder an Reisebüro Mittelthurgau Retail.
Wichtig für Reisende in die USA: Im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung
verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die
USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes
Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten
beträgt 3,5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften
übermittelt.
15.
Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte im Oktober 2006. Reisebüro Mittelthurgau
Retail behält sich Preisänderungen oder Änderungen
im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert,
sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
16.
Copyrights
Reisebüro Mittelthurgau Retail, Winterthur
17. Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Reisebüro
Mittelthurgau Retail ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Klagen gegen Reisebüro Mittelthurgau Retail können nur
an seinem Hauptsitz in Winterthur angebracht werden.
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18. Ombudsman und
Mitgliedschaften
18.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können
Sie den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns
bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben,
eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
18.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Tel: 062 212 66 60, Montag bis Mittwoch 10.00 bis 16.00 Uhr
Fax: 062 212 66 80
Internet: http://www.ombudsman-touristik.ch
18.3 Reisebüro Mittelthurgau Retail ist Mitglied des Schweizerischen
Reisebüroverbandes (SRV) und des Travel Trade Service (TTS).
TTS ist ein unabhängiger Zusammenschluss von ausgewählten
Reisebüros und Reiseveranstaltern. Der Leitsatz lautet: „Qualität
auf Reisen“.
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19. Versicherung
19.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten Versicherung ist obligatorisch
gemäss den Reisebedingungen der Veranstalter. Falls Sie eine
eigene Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur),
möchten Sie uns das bitte mitteilen. Gerne vermitteln wir Ihnen
auch eine Jahresversicherung.
Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die
Annullierungskosten-Versicherung nicht gedeckt.
19.2 Bearbeitungsgebühr
Reisebüro Mittelthurgau Retail möchte Sie ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren durch die obligatorische
Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall
von Ihnen zu bezahlen.
19.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt,
diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden
internationalen Abkommen. Reisebüro Mittelthurgau Retail empfiehlt
Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz
zu sorgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für die
Deckung im Ausland im Krankheitsfall. Für Zusatzversicherungen
geben wir Ihnen gerne Auskunft, zusätzliche Informationen finden
Sie auch links in der Navigation unter Reiseversicherungen.
© Reisebüro Mittelthurgau Retail - Bahnhofplatz 4- CH-8401
Winterthur - Telefon +41 52 212 19 55 -
Fax +41 52 212 52 01 - www.rmt-retail.ch – E-Mail: winterthur@rmt-retail.ch
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