1. Vertragsabschluss
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für
sämtliche auf der Webseite von knecht reisen ag oder über
knecht reisen Internet Sales abgewickelten Buchungen von anderen
Veranstaltern.
1.2 Leistungen von Drittunternehmen
Bei allen von knecht reisen ag vermittelten «Nur-Flug-Arrangements»
und vermittelten Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Transportbedingungen
der verantwortlichen Fluggesellschaften resp. die Allgemeinen Vertragsbedingungen
der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt
der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen
zustande. knecht reisen ag ist für deren Vertragserfüllung
nicht verantwortlich.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen
Ihnen und knecht reisen ag abgeschlossen wird
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und knecht reisen ag kommt mit der vorbehaltlosen
Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei
Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und knecht reisen ag
wirksam. Bei schriftlichen Buchungen, per E-Mail, SMS usw. oder
über unsere Webseite werden Sie eine ausdrückliche Annahme
Ihrer Anmeldung erhalten.
knecht reisen ag hat das Recht, innert angemessener Frist eine
Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen
Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des
Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer (auch
für «Ersatzteilnehmer» nach Ziffer 5.5).
2.3 Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und
die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten
Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf
den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den
Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich
oder Vreni statt Verena), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch
die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten
für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden
nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
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3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen
3.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
in unserem Prospekt, auf unserer Internetseite oder der Reiseausschreibung
sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder
Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle
schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.1.2 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche
Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Prospekt,
unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
3.1.3 Werden Ihnen von der Buchungsstelle z.B. hoteleigene Prospekte
usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von uns herausgegeben
worden sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches
gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern
erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
3.2 Beginn der Leistungen
Die Leistungen von knecht reisen ag beginnen, wenn in der Reiseausschreibung
nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen
ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber
besorgt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Buchungsstelle ausserhalb
unseres Programms die Anreise organisiert.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über
die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese
bestimmt sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine
namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft
zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft
baldmöglichst mitgeteilt.
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4. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisedokumente
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der
Preisliste, der Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln.
Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts
anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder auf der Internetseite
erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die
Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen
auf das Datum des Reisebeginns massgebend.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
4.2 Kreditkartenzahlungen
Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte,
ist die Buchungsstelle berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu
erheben. Dies liegt im Ermessen der Buchungsstelle. Die Buchungsstelle
orientiert Sie über diesen Zuschlag. – Buchen Sie direkt
bei uns, wird Ihnen ein Kreditkartenzuschlag von 2%, jedoch mindestens
CHF 20.00 berechnet.
4.3 Altersbestimmte Preise
Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind,
z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung
massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben
den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz
in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.
4.4 Zahlung
4.4.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung
zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrages innert 10 Tagen.
Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar.
4.4.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage
vor Abreise zahlbar.
4.4.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung
berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist,
die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise
als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten
gemäss Ziffer 5 zur Zahlung fällig.
4.4.4 Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert werden,
so gilt Ziffer 4.4.3 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise,
bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige
Verzugszinsen und Inkassokosten.
4.5 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich
des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Im Weiteren gelten Ziffer 4.2.
bis 4.4.4 analog.
4.6 Buchungsgebühren
Wir berechnen Ihnen folgende Buchungsgebühren, welche zusätzlich
zum Reisepreis in Rechnung gestellt werden: Auftragspauschale pro
Auftrag CHF 50.00
Bei «Nur-Flug-Arrangements» gelten folgende Buchungsgebühren:
Flugpreis pro Ticket bis CHF 1199.00: CHF 50.00
Flugpreis pro Ticket bis CHF 2299.00: CHF 75.00
Flugpreis pro Ticket bis CHF 2999.00: CHF 100.00
Flugpreis pro Ticket ab CHF 3000.00: CHF 150.00
4.7 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben
den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche
Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.
Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.
4.8 Reisedokumente
4.8.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente
nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag
ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 10 Tage vor Reisebeginn.
Sollten Sie die Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.)
nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend
Ihre Buchungsstelle.
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5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr
Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise
absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle
persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die
bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle
zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr
5.2.1 Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung,
der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter
Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns,
usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person
CHF 60.00, pro Auftrag, maximal CHF 120.00 als Bearbeitungsgebühr
erhoben (s. Ziffer 5.3).
5.2.2 Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden
Annullierungsfristen (5.3) vorgenommen werden, gelten als Annullierungen
mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung
oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese
in Rechnung gestellt.
5.2.3 Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten
die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3.
5.2.4 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung (Ziffer 5.4)
abgeschlossen haben, ersehen Sie aus der Versicherungspolice, ob
diese Bearbeitungsgebühr von der Versicherung bezahlt wird.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger
als 45 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
(Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
45 – 31 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
7 – 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
5.3.2 Internationale Flüge: Bearbeitungsgebühren vor
Ticketausstellung: CHF 60.- pro Ticket, max. CHF 120.- pro Auftrag.
Annullationsgebühren nach Ticketausstellung: CHF 200.- pro
Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline (bis
max. 100% je nach Airline).
5.3.3 Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung,
bzw. auf der Aufragsbestätigung zu finden.
5.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums
ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle
zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen
ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch
für Mitteilungen per
E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax
oder per anderen elektronischen Medien.
5.4 Annullierungskostenversicherung
5.4.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.
Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten
Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.
5.4.2 Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles
mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungsstelle kann für
ihre Arbeit von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
5.4.3 Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für
die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht
zurückbezahlt.
Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen
haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.
5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden
benennen.
Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen
in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen
(Gesundheit, usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme
keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen
entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen
udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
(der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen
werden.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
a. bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn;
b. bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumspflicht bis
zwei Tage vor Reisebeginn
(Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet);
c. bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht
nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und aufgrund unserer organisatorischen
Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung
der Dokumente usw.).
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende
Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und
er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises.
knecht reisen ag orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der
benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison
kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen
ist eine Überprüfung notwendig.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund
der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher
Vorschriften, usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als
Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
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6. Änderungen der Prospektausschreibungen,
Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im
Transportbereich
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
knecht reisen ag behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten
usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies
der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich
aus
a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten
(einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren
(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren,
Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von
Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen
usw.) oder
c. Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können
diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich
entsprechend.
6.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn
über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung
mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der
Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte
zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich
nach Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht
vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie
z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften,
Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen,
Streiks usw. es erfordern. knecht reisen ag bemüht sich, Ihnen
gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
knecht reisen ag orientiert Sie so rasch als möglich über
solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht,
Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich
vorgenommen werden
6.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung
einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung
eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person,
so haben Sie folgende Rechte:
a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits
bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen
gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht,
Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger,
wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise
teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
6.4.2 Lassen Sie uns oder der Buchungsstelle keine Mitteilung nach
Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung,
der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter
Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung
am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.
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7. Reiseabsage durch knecht reisen ag
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
knecht reisen ag ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie
durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben.
In diesem Fall zahlt knecht reisen ag Ihnen den bereits bezahlten
Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für einige vom Veranstalter respektive knecht reisen ag angebotenen
Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen
Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, kann der Veranstalter respektive knecht reisen ag die
Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn absagen. In
diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien
werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende
Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
7.3.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse,
höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen),
behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich
erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter
respektive knecht reisen ag die Reise absagen. In diesem Fall wird
der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt (Versicherungsprämien
werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende
Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden
kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen
Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob
eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht.
Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen
möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht
vor, die Reise abzusagen.
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8. Programmänderungen, Leistungsausfälle
während der Reise
8.1 Der Veranstalter respektive knecht reisen ag ist bemüht,
die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es
zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen
wird Ihnen der Veranstalter respektive knecht reisen ag soweit als
möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die
Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen
Aufwand für knecht reisen ag verursachen, darf knecht reisen
ag die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
8.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle
durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf knecht reisen ag
die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
8.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen
Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen der Veranstalter
respektive knecht reisen ag den allfälligen objektiven Minderwert
zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen
(s. Ziffer 11).
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9. Sie treten die Reise an, können
sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen
9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen
nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement
resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.
Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug
einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt,
sofern sie knecht reisen ag nicht belastet werden, es sich nicht
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung
nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall,
schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen
die Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen ag,
die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive knecht
reisen ag oder der Leistungsträger soweit als möglich
bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
9.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw.,
gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch
die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung,
welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren
Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
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10. Wenn Sie etwas zu beanstanden
haben
10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden
Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Reiseleitung
des Veranstalters respektive knecht reisen ag, der örtlichen
Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen ag unverzüglich
diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe
zu verlangen. Sollte vor Ort keine Reiseleitung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag oder keine Vertretung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag sein, ist der entsprechende Leistungsträger
zu informieren und vom ihm Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen
ag, die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive knecht
reisen ag oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert
der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert
der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist
sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel
oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung
des Veranstalters respektive knecht reisen ag, der örtlichen
Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen ag oder dem
Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
10.3 Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag, die örtliche Vertretung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag oder den Leistungsträger erreichen
oder von diesen Stellen keine Unterstützung erhalten, so wenden
Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie
mit den Reiseunterlagen.
10.4 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen bei Mängeln
und Schäden festgelegt sein.
10.5 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet
wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie
berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten
Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg vom
Veranstalter respektive knecht reisen ag ersetzt, vorausgesetzt
Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung
verlangt (Ziffer 10.1 bis 10.3; weitere Einzelheiten unter Ziffer
11).
10.6 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber knecht reisen ag
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen,
usw. gegenüber knecht reisen ag geltend machen wollen, müssen
Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich knecht reisen ag unterbreiten. Ihrer Forderung sind
die Bestätigung der Reiseleitung des Veranstalters respektive
knecht reisen ag, der örtlichen Vertretung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag oder des Leistungsträgers und allfällige
Beweismittel beizulegen.
10.7 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer
10.1 bis 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche
Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung
des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat
nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend
gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck
(Ziffer 10.8).
10.8 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung
ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft
mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige
oder verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt,
Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht
innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt
worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
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11. Haftung von knecht reisen ag
11.1 Allgemeines
knecht reisen ag vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen
den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter
Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit
es der Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen ag,
der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive knecht
reisen ag, dem Leistungsträger oder uns nicht möglich
war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 10.5) wird Ihnen Ihr Mehraufwand
bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt.
Vorbehalten bleiben Ziffer 8.1 f. und nachfolgende Bestimmungen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung,
so haftet knecht reisen ag nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende
Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen
(wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
knecht reisen ag haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung
oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende
Ursachen zurückzuführen ist:
a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines
Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
nicht beteiligt ist;
c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches knecht
reisen ag, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht
zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden,
Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von knecht reisen
ag ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung
oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet
knecht reisen ag im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen,
der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen
Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.
11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden
usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus
der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung
des Vertrages entstehen, ist die Haftung von knecht reisen ag auf
maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht
worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen
Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen
Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude,
Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude,
Frustrationsschäden usw. haftet knecht reisen ag nicht.
11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung,
Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für
die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck,
Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber
verantwortlich sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren.
Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten
Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen
Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld,
Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haften wir nicht.
11.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir
die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge
grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung
der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen,
usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen
haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung
mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während
der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht
werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen
und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer
eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen
teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen
veranstaltet (Fremdleistungen). knecht reisen ag ist nicht Ihre
Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch
um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter
vor Ort buchen oder ein knecht reisen ag -Reiseleiter daran teilnimmt.
11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden
(d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle
auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt,
sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse
vorsehen.
11.5 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach
vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen
in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere,
vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
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12. Weiterreise nach Ankunft
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz
planen, berücksichtigen Sie bitte mögliche Ankunftsverspätungen
Ihres Fluges, Zuges oder Cars, usw. Ankunftsverspätungen sind
auch bei guter Reiseplanung immer möglich, z.B. bei Ankunft
in Zürich Flughafen sollten Sie mindestens 120 Minuten bis
zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen. Nach Langstreckenflügen
ist diese Zeitspanne angemessen zu verlängern. Denken Sie daran,
dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen
können.
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13. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist
beschränkt. knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb für
einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung,
Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung,
Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw.» Falls Sie eine
eigene Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur),
möchten Sie uns das bitte mitteilen.
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14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
Gepäckbestimmungen
14.1 Einreisebestimmungen
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass-
und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer
Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer
Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt,
damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften
orientieren kann.
Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten
wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
14.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen
Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen
Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen
Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen
können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis
jederzeit mit sich zu führen.
14.3 Visa und Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt
werden müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich.
Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es
zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder
ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen.
Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis
aufgeführt anzugeben.
14.4 Anmeldung bei Behörden
14.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise
rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B.
USA: Electronic System for Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.gov/,
aufgerufen am 19. September 2011. Eine Einreise ist nur möglich,
wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle
weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für
die Anmeldung verantwortlich.
Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine
Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht
bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.
Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese
Kosten gehen zu Ihren Lasten.
14.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen
oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise
ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen
Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information
System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare
auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im voraus
ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie
orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.
14.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-,
Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen
Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
14.6 Einreiseverweigerung
knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer
allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu
übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie knecht reisen ag ausdrücklich
auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren
hin.
14.7 Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen
informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen.
Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine
zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen
ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke,
usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen
werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert.
Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
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15. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige
Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die
notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte
Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches
führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
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16. Sicherstellung
knecht reisen ag ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer
Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert
Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten
Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden
Sie unter www.garantiefonds.ch.
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17. Ombudsman
17.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an
den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen.
Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen
Ihnen und knecht reisen ag oder der Buchungsstelle, bei der Sie
die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu
erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42
Postfach
8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
18. Datenschutz
18.1 Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden
verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische
Buchungsstelle und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz.
Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern
sie in der Schweiz.
18.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig,
an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im
Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem
Standard entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein,
Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.
Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen
in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA
Secure Flight Programm) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte
Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches
u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche
Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte
Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen
staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben
machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese
Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
18.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme
und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit,
diesen Dienst bei Ihrer Buchungsstelle oder bei knecht reisen ag,
Rohrerstrasse 100, 5001 Aarau abzubestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und
Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten.
Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten
Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten,
wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an knecht reisen
ag, Rohrerstrasse 100, 5001 Aarau.
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19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und knecht reisen
ag ist schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen knecht reisen
ag können nur am Hauptsitz in Aarau angebracht werden.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und
den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren
Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.
© knecht reisen ag - Rohrerstrasse 100 - CH-5001 Aarau - Telefon
+41 62 834 71 31 -
Fax +41 62 834 71 00 - www.knecht-reisen.ch – E-Mail: knecht-reisen@knecht-reisen.ch
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